Hausverwaltung & Gewerbeimmobilienverwaltung

Die Hausverwaltung von Wohnimmobilien sowie die Gewerbeimmobilienverwaltung von gemischt genutzten oder rein gewerblichen Immobilien ist ein Hauptgeschäftsfeld der AFG imac Gesellschaften. Als Haus- und Immobilienverwalter sind wir seit 1981 tätig.

Im Bereich der wohnwirtschaftlichen Hausverwaltung übernehmen wir die Betreuung von Mehrfamilienhäusern für Kapitalanleger ebenso wie die WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Als Gewerbeimmobilienverwalter betreuen wir einerseits gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser als auch Bürogebäude und Handelsimmobilien. Bei Handelsimmobilien übernehmen wir die Immobilienverwaltung von Supermärkten und Discountern, Fachmärkten und Fachmarktzentren sowie Nahversorgungszentren und Einkaufszentren.

Zu unseren Kunden zählen private Immobilienbesitzer und Kapitalanleger ebenso wie Immobilienfonds und Grundstücksgesellschaften.

Foto einer Immobilie in Münster bei der sowohl Hausverwaltung als auch Gewerbeimmobilienverwaltung durchgeführt wird

Unsere Leistungen im Bereich Hausverwaltung & Gewerbeimmobilienverwaltung

Um die Besonderheiten bei der Verwaltung unterschiedlicher Immobilien zu berücksichtigen, gliedern sich unsere Leistungen als Immobilienverwalter wie folgt:

I. Basispaket Immobilienverwaltung

II. Erweiterungsmodule Gewerbeimmobilienverwaltung

III. Erweiterungsmodul Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften und geschlossenen Immobilienfonds

 

I. Unser Basispaket Immobilienverwaltung

Unser Basispaket Immobilienverwaltung bietet bereits den Umfang einer umfassenden Verwaltung und kommt sowohl bei der Hausverwaltung von Wohnimmobilien als auch der Gewerbeimmobilienverwaltung zum Einsatz. Es umfasst die folgenden Bereiche:

I.1 Eigentümerbetreuung im zuvor festgelegten Umfang

Um Ihnen als Immobilieneigentümer und Auftraggeber eine offene und transparente Zusammenarbeit garantieren zu können, stimmen wir bereits vor Aufnahme der Immobilienverwaltung den Leistungsumfang detailliert mit Ihnen ab. Festgelegt werden ebenfalls die Ziele des Verwaltungsauftrags, die Art des gewünschten Berichtssystems an Sie als Eigentümer sowie der Umfang der Entscheidungsbefugnisse, die uns im Rahmen der Hausverwaltung und der Gewerbeimmobilienverwaltung zustehen sollen. Die mit Ihnen getroffenen Festlegungen werden im Hausverwaltungsvertrag schriftlich fixiert.

I.2 Grundlegende Objektverwaltung

Wir erfassen die grundlegenden Daten der Immobilie. Grundbuchauszüge, Baulastenverzeichnisse, Genehmigungsplanungen, Versicherungsverträge, Miet- und Pachtverträge, Dienstleistungs-, Wartungs- und Versorgerverträge sowie sonstige Vereinbarungen werden von uns überprüft und als Grundlage der Immobilienverwaltung in unser Verwaltungssystem eingepflegt.

I.3 Mietvertragsverwaltung und Mieterbetreuung

Die Mietvertragsverwaltung und die Mieterbetreuung sind zentrale Elemente unserer Hausverwaltung und Gewerbeimmobilienverwaltung. Dieser Aufgabenbereich umfasst

– Stellung von Ansprechpartnern für die Mieter, Durchführung des Schriftverkehrs mit den Mietern

– Überwachung der mietvertraglichen Vereinbarungen und der Mietverträge

– Durchführung des Mahnwesens und des Mietinkassos bei Bedarf

– Kautionsanlage, -verwaltung und Abrechnung

– Abschluss- und Kündigung von Mietverträgen

– Begleitung und Beratung der Eigentümer bei Rechtsstreitigkeiten mit Mietern

I.4 Buchhaltung und Jahresabschluss

Erfassung sämtlicher Zahlungsvorgänge und Geschäftsvorfälle sowie ordnungsgemäße Verbuchung über unsere Hausverwaltungssoftware. Sofern von unseren Kunden oder deren Steuerberatern gewünscht, ist eine Verbuchung über DATEV ebenfalls möglich.

Erstellung von jährlichen Einnahme- / Überschussrechnungen. Bei Immobiliengesellschaften Vorbereitung der Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Kunden und Auftraggeber.

Aufstellung jährlicher Wirtschaftpläne und Budgetplanungen auf Basis der ordnungsgemäßen Buchhaltung.

I.5 Technische und infrastrukturelle Immobilienverwaltung

Immobilien müssen gepflegt, gewartet und instand gehalten werden, um Wertverluste und teure Folgeschäden zu vermeiden.

Unsere technischen Mitarbeiter begehen in regelmäßigen Abständen die verwalteten Immobilien, um Schäden und Mängel rechtzeitig erkennen zu können.

Mängelmeldungen von Mietern und Schäden in den Mietbereichen werden systematisch erfasst und dokumentiert. Wir holen Angebote ein, beauftragen im Rahmen zuvor festgelegter Budgets Handwerker und überwachen die Beseitigung der Mängel und Schäden.

Wir überwachen die Wartung der haustechnischen Anlagen und Einrichtungen und lassen die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durchführen.

Wir organisieren die Reinigung, die Garten- und Grundstückspflege, die hausmeisterliche Betreuung und den Winterdienst.

I.6 Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebs- und Nebenkosten werden nicht ohne Grund als die zweite Miete bezeichnet, für die Eigentümer und Vermieter zunächst sogar in Vorlage gehen müssen. Erst im Rahmen der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen können die verauslagten Kosten dann den geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter gegenübergestellt und abgerechnet werden. Erfolgen derartige Betriebskostenabrechnungen nicht, falsch oder verspätet oder sind Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt, können sich erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität eines Mietobjektes ergeben. Wir führen Betriebs- und Nebenkostenabrechungen sachverständig und fristgerecht durch, überwachen den Zahlungseingang etwaiger Nachzahlungen und legen angemessene Vorauszahlungen für das folgende Abrechnungsjahr fest.

 

II. Erweiterungsmodule Gewerbeimmobilienverwaltung

Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien stellt erhöhte Anforderungen an die Kenntnisse und Erfahrungen des Immobilienverwalters. Sowohl in kaufmännischer als auch technischer Hinsicht. Durch unsere fast 40-jähriger Erfahrung im Bereich der Verwaltung von Gewerbeimmobilien konnten wir umfangreiche Kenntnisse bezüglich des Managements dieser interessanten Immobilien erwerben.  Besonderheiten bei der gewerblichen Immobilienverwaltung ergeben sich gegenüber der rein wohnwirtschaftlichen Hausverwaltung insbesondere wie folgt:

II.1. Mietvertragsverwaltung und Mieterbetreuung von Gewerbemietern

Gewerbemietverträge und mietvertragliche Vereinbarungen können im Gewerbemietrecht, im Gegensatz zum gesetzlich streng reglementierten wohnwirtschaftlichen Mietrecht, weitgehend frei verhandelt werden. Sowohl was den Inhalt als auch die Laufzeit der Verträge und Vereinbarungen mit gewerblichen Mietern anbelangt. Das bietet viele Chancen für Vermieter und Eigentümer, birgt aber auch Risiken. Auf jeden Fall setzt es besondere Sorgfalt und auch Erfahrung des Immobilienverwalters voraus. Wir haben eine Vielzahl von sicheren Vertragsverhältnissen mit Gewerbemietern ausgehandelt und abgeschlossen und nachfolgend verwaltet. Angefangen bei Verträgen über einzelne Laden- und Büroflächen bis hin zu Generalmietverträgen über ganze Einkaufszentren.

II.2. Buchhaltung und Jahresabschluss bei rein gewerblich oder gemischt genutzten Immobilien

II.3. Technische Objektmanagement bei Gewerbeimmobilien

II.4. Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten bei Gewerbemietern

Die vorgenannten 3 Punkte werden derzeitig gerade überarbeitet und folgen in Kürze

 

III. Erweitertes Immobilienmanagement

Bei großen Immobilien, Immobilienpaketen oder bei der Verwaltung von Grundstücks- oder Immobiliengesellschaften bieten wir auf Wunsch unser erweitertes Immobilienmanagement an. Leistungen in diesem Bereich sind beispielsweise

– das Centermanagement von Einkaufszentren und Handelsimmobilien

– das komplette technische, bauliche und infrastrukturelle Gebäudemanagement

– die ggf. erforderliche Organisation, Umsetzung und Überwachung von Revitalisierungs-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen

bis hin zur vollständigen Übernahme der Geschäftsführung von Grundstücksgesellschaften und Immobiliengesellschaften.

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